6 Verg 3/24 | Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt Vergabesenat | Beschluss | ls:1. Im nationalen deutschen Recht sehen weder das allgemeine Zivilrecht noch das Vergaberecht ...

Beschluss 1. Im nationalen deutschen Recht sehen weder das allgemeine Zivilrecht noch das Vergaberecht eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers vor, ein von ihm eingeleitetes Vergabeverfahren mit einem Zuschlag abzuschließen. Auch der fiskalisch handelnde öffentliche Auftraggeber kann sich auf ... § 97 Abs 1 S 1 GWB, § 97 Abs 1 S 2 GWB, § 97 Abs 2 GWB

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001599765
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:14 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:14 (UTC)
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