1 A 688/16 | VG Halle (Saale) 1. Kammer | Beschluss | ls:Keine Kostenerstattung in Asyl für Beklagte, wenn die Kosten der Beteiligten nur teilweise der ...

Beschluss Keine Kostenerstattung in Asyl für Beklagte, wenn die Kosten der Beteiligten nur teilweise der Quotelung unterliegen und im Übrigen von den Beteiligten selbst zu tragen sind. § 104 ZPO, § 106 ZPO

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001460500
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:45 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:45 (UTC)
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