11 O 1250/18 | LG Magdeburg 11. Zivilkammer | Urteil | tb:Die Klägerin, eine Projektentwicklungsgesellschaft, macht gegen die Beklagten ...

Urteil Die Klägerin, eine Projektentwicklungsgesellschaft, macht gegen die Beklagten Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag wegen von ihr erbrachter Planungsarbeiten und Erschließungsmaßnahmen auf einem Grundstück der Beklagten geltend.

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001446272
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:46 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:46 (UTC)
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