5 B 106/19 | VG Halle (Saale) 5. Kammer | Beschluss | ls:1. Gerichtlich festgestellte Fehler genügen grundsätzlich für die Bejahung der materiellen ...

Beschluss 1. Gerichtlich festgestellte Fehler genügen grundsätzlich für die Bejahung der materiellen Anforderungen an das Vorliegen eines sachlichen Grundes für den Abbruch eines Berufungsverfahrens. Etwas Anderes kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn der Abbruch allein der Benachteiligung oder der ...

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001427125
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:42 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:42 (UTC)
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