4 C 25/19 | AG Zeitz | Urteil | tb:Die Parteien sind die Wohnungseigentümer der Liegenschaft U in Z. Das Gebäude wurde 1937 ...

Urteil Die Parteien sind die Wohnungseigentümer der Liegenschaft U in Z. Das Gebäude wurde 1937 errichtet. Die Kläger sind jeweils Eigentümer einer Wohneinheit. Die Beklagte ist Eigentümerin der anderen Wohnungen.

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001403334
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:53 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:53 (UTC)
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