5 A 200/12 | VG Magdeburg 5. Kammer | Urteil | Haftung eines Polizeibeamten für einen beim Rückwärtsausparken entstandenen Schaden an einem ...

Urteil Haftung eines Polizeibeamten für einen beim Rückwärtsausparken entstandenen Schaden an einem Dienstwagen; Verstoß gegen die Dienstpflicht, sich beim Rückwärtsfahren einweisen zu lassen § 48 BeamtStG, § 9 Abs 5 StVO

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001176587
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:26 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:26 (UTC)
harvest_object_id 94e6e03c-0df4-44aa-b51f-bd353d2ef1a9
harvest_source_id 3527e5aa-dbf1-41da-b899-5aace38f74a6
harvest_source_title Landesrecht Sachsen-Anhalt