2 Ws 233/12 | Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 2. Strafsenat | Beschluss | Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl: Wiedereinsetzung bei etwa sechswöchiger ...

Beschluss Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl: Wiedereinsetzung bei etwa sechswöchiger Abwesenheit des Betroffenen von seiner sonst ständig genutzten Wohnung; getrennte Entscheidung des Amtsgerichts über den Wiedereinsetzungsantrag und den Strafbefehl § 44 StPO, § 410 Abs 1 StPO, § 411 Abs 1 StPO

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001135130
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:10 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:10 (UTC)
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