2 VK LSA 30/10 | Vergabekammer Sachsen-Anhalt 2. Vergabekammer | Beschluss | ls:- auf Seiten der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gehört jeweils ein ehrenamtlicher ...

Beschluss - auf Seiten der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gehört jeweils ein ehrenamtlicher Beisitzer selbst zu den Verfahrensbeteiligten - Ablehnungsantrag gegen alle am Nachprüfungsverfahren beteiligten Mitglieder der Vergabekammer Der Geschäftsführer der Antragstellerin ist als ehrenamtlicher ...

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001082818
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:17 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:17 (UTC)
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