1 VK LSA 18/09 | Vergabekammer Sachsen-Anhalt | Beschluss | ls:1. Es ist ein unzulässiges ungewöhnliches Risiko, wenn bei einer Vertragslaufzeit von sechs ...

Beschluss 1. Es ist ein unzulässiges ungewöhnliches Risiko, wenn bei einer Vertragslaufzeit von sechs Jahren nur für die ersten zwei Jahre Kosten- und Leitungsverzeichnisse vorgesehen sind. 2. Es kann im Einzelfall unzulässig sein und bestimmte Bieter benachteiligen, das Vorhalten von Kapazitäten zu ... § 8 Nr 1 Abs 3 VOL A, § 25 Nr 3 Abs 3 VOL A, § 18a Nr 1 VOL A, § 18a Nr 2 Abs 1 VOL A

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001080631
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:08 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:08 (UTC)
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