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Beschluss In ihrer Vergabebekanntmachung legte die Antragsgegnerin fest, dass Nebenangebote nicht zugelassen seien. Dagegen hat sie als ein Auftragskriterium "Optimierungsvorschlage zur Kostensenkung" benannt. Weiterhin hatte sie in einem Informationsschreiben ausgeführt, dass soweit sich bei einzelnen ... § 97 Abs 2 GWB, § 97 Abs 1 GWB, § 18 VOF, § 4 VOF

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001051095
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:41 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:41 (UTC)
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