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Beschluss Die Kenntnis der rechtlich strittigen Erwägungen kann ausnahmsweise mit der Kenntnis ihrer vermeintlichen Rechtswidrigkeit gleichgesetzt werden. Persönliche Arbeitsbelastung entbindet nicht von der Verpflichtung zum unverzüglichen Handeln. Bei der Rügefrist ist das Wochenende regelmäßig mit ... § 107 Abs 3 Nr 3 GWB, § 107 Abs 3 Nr 1 GWB

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001049392
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:14 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:14 (UTC)
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