1 VK LVwA 63/09 | Vergabekammer Sachsen-Anhalt 1. Vergabekammer | Beschluss | ls:Aufgrund von bestimmten Informationen kann sich Rückschluss auf ein vergaberechtswidriges ...

Beschluss Aufgrund von bestimmten Informationen kann sich Rückschluss auf ein vergaberechtswidriges Verhalten aufdrängen. Die Einbeziehung eines Rechtsbeistandes kann die gesetzliche Pflicht zur Rüge nicht hinauszögern. Eine Verpflichtung zur Losaufteilung besteht dann ausnahmsweise nicht, wenn ... § 5 VOL A, § 97 Abs 7 GWB, § 107 Abs 3 Nr 1 GWB

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=NJRE001049383
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:22 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:22 (UTC)
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