§ 25 WTG-MitwVO | Landesnorm Sachsen-Anhalt | Aufhebung der Bestellung und Beendigung der Tätigkeit der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers | § 25 - Aufhebung der Bestellung und Beendigung der Tätigkeit der Bewohnerfürsprecherin oder des ... | gültig ab: 01.04.2016

Landesnorm Sachsen-Anhalt - Aufhebung der Bestellung und Beendigung der Tätigkeit der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz-Mitwirkungsverordnung - WTG-MitwVO) vom 8. Januar 2016 gültig ab: 01.04.2016

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=jlr-WohnteilhGMitwVSTpP25
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:35 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:35 (UTC)
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