§ 1 PrakGrüB-ZustVO | Landesnorm Sachsen-Anhalt | Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen | § 1 - Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen | gültig ab: 06.07.2024

Landesnorm Sachsen-Anhalt - Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung der Förderung der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Praktika in Ausbildungsbetrieben der Grünen Berufe und in Tierarztpraxen mit Schwerpunkt „Betreuung landwirtschaftlicher Nutztiere“ in den Zeiträumen der Schulferien ... gültig ab: 06.07.2024

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=jlr-SchulPraktGBerZustVSTpP1
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:19 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:19 (UTC)
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