§ 6 ELER-FG-LSA | Landesnorm Sachsen-Anhalt | Ausnahmen von Sanktionen im Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände | § 6 - Ausnahmen von Sanktionen im Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände | gültig ab: 01.01.2023

Landesnorm Sachsen-Anhalt - Ausnahmen von Sanktionen im Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände Gesetz zur Durchführung der Interventionen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie weiterer Interventionen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie der Erzeugnisse daraus in Sachsen-Anhalt (ELER-Fördergesetz Sachsen-Anhalt - ELER-FG-LSA) ... gültig ab: 01.01.2023

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Quelle https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=jlr-ELERF%C3%B6GSTpP6
Autor Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlicher Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:09 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 16:09 (UTC)
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