Die Statistik der Bauleistungspreise misst vierteljährlich
die Preisentwicklung von ca. 170 repräsentativen
Bauleistungen.
Die erhobenen Bauleistungspreise werden zur Berechnung von
Preisindizes für ausgewählte Bauwerke verwendet. Diese
dienen zum einen der Konjunkturbeobachtung, hier bezüglich
der Preisentwicklung im Baugewerbe. Baupreisindizes werden
auch häufig bei der Schätzung aktueller oder historischer
Verkehrswerte bzw. Anschaffungs-/Wiederbeschaffungswerte
sowie zur Anpassung vertraglich vereinbarter Zahlungen
genutzt (Wertsicherungsklauseln), z. B. wenn die Ausführung
einer Baumaßnahme sich über einen längeren Zeitraum
hinzieht. Außerdem dienen Baupreisindizes zur
Deflationierung anderer wirtschaftsstatistischer Größen, z.
B der Auftragseingänge/-bestände im Baugewerbe.
Rechtliche Grundlagen sind das Preisstatistikgesetz
(PreisStatG) sowie das Bundesstatistikgesetz (BStatG).