Statistik
Code:
45213
Inhalt:
Monatsstatistik im Gastgewerbe
Rechtsgrundlagen:
Die monatliche Gastgewerbestatistik wird als Stichprobe bei
höchstens 45 Prozent der in § 3 Absatz 2 Nummer 1 des
HdlDlStatG genannten Erhebungseinheiten durchgeführt.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik im
Handels- und Dienstleistungsbereich (Handels- und
Dienstleistungsstatistikgesetz - HdlDlStatG) vom 22.
Februar 2021 (BGBl. I S. 266) in der jeweils gültigen
Fassung in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für
Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S.
2394) in der jeweils gültigen Fassung. Erhoben werden die
Angaben zu § 6 Absatz 1 HdlDlStatG.
Berichtskreis:
In die Erhebung einbezogen sind rechtliche Einheiten
(rechtlich selbständige Unternehmen), die als Stichprobe
aus dem Unternehmensregister nach dem Zufallsprinzip
ausgewählt wurden und einen Jahresumsatz von 165.000 € und
mehr erzielen. Der Berichtskreis trägt den laufenden
Veränderungen Rechnung, die etwa durch Betriebsauflösungen,
Bereichswechsel oder Firmenneugründungen eintreten.
Methodische Hinweise:
Den Ergebnissen liegen die Angaben der auskunftspflichtigen
Unternehmen zugrunde, die zum Landesergebnis hochgerechnet
wurden. Erfragt werden der Umsatz und die Anzahl der
Beschäftigten. Bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in
mehreren Bundesländern erfolgt auch die Erfassung der
Angaben in der Unterteilung nach Bundesländern. Die
ermittelten Messzahlen, die in erster Linie der Beobachtung
des saisonalen und konjunkturellen Geschäftsverlaufs im
Gastgewerbe dienen, beziehen sich auf das Basisjahr 2015.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt entsprechend der Systematik
der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ2008) für die
Abteilung I Abteilung 55 und 56. Bei den nachgewiesenen
Messzahlen handelt es sich für das jeweils aktuelle Jahr
und des Vorjahres um vorläufige Ergebnisse, die im
Interesse einer möglichst genauen Darstellung anhand
verspätet eingehender Meldungen nochmals korrigiert werden
können.
Methodische Änderungen ab Berichtsmonat Februar 2021:
Die Ergebnisse basieren auf einem neuen Berichtskreis, der
auf der Grundlage des Handels- und
Dienstleistungsstatistikgesetzes der meldenden Unternehmen
gebildet wurde.