Erhebung über die Abfallerzeugung

Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161)

Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt

Erläuterung Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten stammte aus dem Unternehmensregister (URS). Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige: - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99) Diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.

Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446)in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 3 Umweltstatistikgesetz. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)