Bezeichnung der Statistik
Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161)
Periodizität
Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt
Erläuterung
Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige
Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage
die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl
der Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach
Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der
Beschäftigten stammte aus dem Unternehmensregister (URS).
Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige:
- Abwasserentsorgung (WZ 37)
- Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen;
Rückgewinnung (WZ 38)
- Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige
Entsorgung (WZ 39)
- Baugewerbe (WZ 41-43)
- Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77)
- Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20)
- Private Haushalte (WZ 97, 98)
- Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99)
Diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur
Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.
Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt
gültigen Fassung
Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I
S. 2446)in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG)
vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Erhoben werden
die Angaben zu § 3 Absatz 3 Umweltstatistikgesetz.
Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1
UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG.