Inhalt: Erfasst werden für die Kernhaushalte auf kommunaler
Ebene:
- die Ein- und Auszahlungen,
- die Auszahlungen für soziale Sicherung sowie
- die Auszahlungen für Baumaßnahmen nach Aufgabenbereichen
oder Produktgruppen entsprechend der für diese
Finanzstatistik maßgeblichen Systematik.
Periodizität: vierteljährlich
Rechtsgrundlagen:
Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das
zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022
(BGBl. I S. 2727) geändert worden ist.
Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und
des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personal-
statistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438); das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juni 2021
(BGBl. I S. 1401) geändert worden ist.
Statistische Einheiten:
• Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände
Die vierteljährliche Kassenstatistik wird durch die
Jahresrechnungsstatistik abgelöst. Die Daten der
vierteljährlichen Kassenstatistik verlieren ihre
Gültigkeit, wenn die Jahresrechnungsstatistik
veröffentlicht wurde.