Vierteljährliche Kassenergebnisse der kommunalen Kernhaushalte

Inhalt: Erfasst werden für die Kernhaushalte auf kommunaler Ebene: - die Ein- und Auszahlungen, - die Auszahlungen für soziale Sicherung sowie - die Auszahlungen für Baumaßnahmen nach Aufgabenbereichen oder Produktgruppen entsprechend der für diese Finanzstatistik maßgeblichen Systematik.

Periodizität: vierteljährlich

Rechtsgrundlagen: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727) geändert worden ist.

Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personal- statistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438); das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1401) geändert worden ist.

Statistische Einheiten:

• Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände

Die vierteljährliche Kassenstatistik wird durch die Jahresrechnungsstatistik abgelöst. Die Daten der vierteljährlichen Kassenstatistik verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Jahresrechnungsstatistik veröffentlicht wurde.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:51 (UTC)