Statistik der schwerbehinderten Menschen

Die Statistik der Schwerbehinderten Menschen wird alle zwei Jahre als Vollerhebung durchgeführt. In den neuen Bundesländern erfolgte diese Erhebung erstmals zum Stichtag 31.12.1993. Auskunft erteilt lt. § 131 Absatz 3 Satz 1 SGB IX in Verbindung mit § 15 BstatG und nach § 131 Absatz 3 Satz 2 SGB IX das Landesversorgungsamt. Gemäß § 131 Abs. 1 SGB IX werden folgende Daten erfasst: 1. die Zahl der schwerbehinderten Menschen mit Ausweis 2. persönliche Merkmale der schwerbehinderten Menschen wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnort 3. Art, Ursache und Grad der Behinderung

Rechtsgrundlage: Die Schwerbehindertenstatistik wurde auf der Grundlage des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Verbindung mit dem BstatG durchgeführt. Erhoben werden die Angaben zu § 131 Absatz 1 SGB IX.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)