Der Realsteuervergleich bezieht sich auf Angaben über das
Istaufkommen und die Hebesätze der Grundsteuer A (Betriebe
der Land- und
Forstwirtschaft), der Grundsteuer B (übrige bebaute und
unbebaute Grundstücke) und der Gewerbesteuer aus den
vierteljährlichen Erhebungen der Gemeindefinanzen.
Die Erfassung der Berechnungsgrundlagen für den
Realsteuervergleich beruht auf dem Gesetz über die
Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im
öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz -
FPStatG) vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438) in der
jeweils gültigen Fassung.
Zweck der Erhebung ist die Berechnung und Darstellung der
Steuereinnahme- und Realsteueraufbringungskraft, dabei
bilden diese eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der
Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt.
Bedeutung erlangt der Realsteuervergleich dadurch, dass
seine Ergebnisse auf die wirtschaftliche und finanzielle
Lage der Gemeinden schließen lassen. Die
Steuerkraftberechnungen werden im Zusammenhang mit dem
Länderfinanzausgleich benötigt.