Realsteuervergleich

Der Realsteuervergleich bezieht sich auf Angaben über das Istaufkommen und die Hebesätze der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft), der Grundsteuer B (übrige bebaute und unbebaute Grundstücke) und der Gewerbesteuer aus den vierteljährlichen Erhebungen der Gemeindefinanzen.

Die Erfassung der Berechnungsgrundlagen für den Realsteuervergleich beruht auf dem Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438) in der jeweils gültigen Fassung.

Zweck der Erhebung ist die Berechnung und Darstellung der Steuereinnahme- und Realsteueraufbringungskraft, dabei bilden diese eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt.

Bedeutung erlangt der Realsteuervergleich dadurch, dass seine Ergebnisse auf die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gemeinden schließen lassen. Die Steuerkraftberechnungen werden im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich benötigt.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:51 (UTC)