Mikrozensus
Der Mikrozensus ist eine amtliche repräsentative Haushaltsbefragung, wobei 1 % der Bevölkerung einbezogen wird. In den Mikrozensus sind EU-weit erhobene Daten zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Der Mikrozensus liefert statistische Informationen über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien, Lebensgemeinschaften und Haushalte, die Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnisse, Gesundheit und Migration. Mit Hilfe des Mikrozensus werden kostengünstig und zuverlässig wichtige bevölkerungs- und arbeitsmarktstatistische Strukturdaten und deren Veränderungen ermittelt.
Rechtsgrundlage für die Befragung bildet das "Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte" (Mikrozensusgesetz) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). Die EU-Arbeitskräfteerhebung ist durch die VO Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 geregelt.
Das jährliche Frageprogramm des Mikrozensus besteht aus einem konstanten Grund- und einem variablen Zusatzprogramm mit einem Auswahlsatz von bundesweit 1 %.
Im Grundprogramm als konstanter Teil werden erfasst: - Merkmale der Person, der Familie, des Haushalts, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, Lebensunterhalt - wirtschaftliche Verhältnisse, insbesondere Beteiligung am Erwerbsleben - soziale Verhältnisse, soziale Sicherheit - berufliche Aus- und Fortbildung, Teilnahme an Lehrveranstaltungen - Art des Versicherungsverhältnisses - Schichtarbeit und frühere Erwerbstätigkeit
Als Zusatzprogramme werden im variablen Teil erfasst: ab 2005 alle vier Jahre: - Lebensversicherung - Schichtarbeit, betriebliche Altersvorsorge - vermögenswirksame Leistungen - Dauer und Art einer Krankheit oder Unfallverletzung, Behinderung - Rauchgewohnheiten und weitere Gesundheitsrisiken
ab 2006 alle vier Jahre - Art und Größe des Gebäudes mit Wohnraum, Eigentumsverhältnisse der Wohnung, Ausstattung der Wohnung mit Heiz- und Warmwasseraufbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen
ab 2007 alle vier Jahre - Angaben zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung - überwiegend ausgeübte Tätigkeit, Betriebs-, Werksabteilungen, Stellung im Betrieb
ab 2008 alle vier Jahre - Angaben über Pendler
Der Mikrozensus basiert auf einer Flächenstichprobe unter Berücksichtigung der Neubautätigkeit. Mit einem mathematischen Zufallsverfahren werden bewohnte Flächen, diese umfassen in der Regel 6 bis 12 Wohnungen, ausgewählt. Anhand eines rotierenden Stichprobenplanes wird jährlich ein Viertel der ausgewählten Wohnungen gegen neu hinzukommende ausgetauscht. Alle ausgewählten Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal in die Erhebung einbezogen. Alle in den ausgewählten Wohnungen lebenden Personen sind zur Auskunft verpflichtet.
In Sachsen-Anhalt werden rund 12 000 Haushalte von ehrenamtlich tätigen, durch das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt geschulten Interviewern, befragt. Mit dem Einsatz von Notebooks erfolgt die Datenerfassung elektronisch. Die Plausibilitätsprüfungen sichern Vollständigkeit und Qualität. Die Auskünfte der Haushalte und Personen einschließlich der kompensierten Befragungsausfälle werden an die Bevölkerungsfortschreibung angepasst und hochgerechnet.
Hinweise zu methodischen Veränderungen und Effekten in Zeitreihen
Die Mikrozensuserhebung und Auswertung wird von methodischen und inhaltlichen Veränderungen begleitet. Das Berichtsjahr 2020 war mit den bisher umfangreisten Veränderungen verbunden. Die Erhebung wurde neu gestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Insgesamt sind bei der Auswertung von Zeitreihen methodische Effekte verschiedener Erhebungsjahre zu berücksichtigen.
Methodische Veränderungen nach Erhebungsjahren
Unterjährige Erhebung ab 2005 Bis einschließlich 2004 wurde die Befragung mit Bezug zu einer einzigen Woche des Jahres durchgeführt. Seit 2005 werden die Befragungen gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilt. Die Ergebnisse stellen ab dem Jahr 2005 Jahresdurchschnitte dar. Infolgedessen kommt es bei den Ergebnissen zur Anzahl von Haushalten und Lebensformen in den Jahren nach der Umstellung auf eine unterjährige Befragung zu geringfügigen Schwankungen.
Neue Hochrechnung auf Basis des Zensus 2011 Ab 1991 bis zum Jahr 2010 wurden die Ergebnisse des Mikrozensus unter Verwendung von fortgeschriebenen Ergebnissen auf Basis der Volkszählung 1987 und der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990 hochgerechnet. Seit dem Jahr 2011 verwendet der Mikrozensus die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 als Hochrechnungsrahmen. Mit dem Zensus 2011 wurde für das Jahr 2011 eine niedrigere Bevölkerung ermittelt als auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung vom 03.10.1990. Mit dem neuen Hochrechnungsrahmen geht auch eine Reduzierung der ausgewiesenen Haushalte- und Familienzahlen einher. Insgesamt bleiben dabei jedoch die Strukturen der Haushalte sowie der Lebensformen auch mit dem neuen Hochrechnungsrahmen stabil.
Methodische Effekte im Mikrozensus 2016 Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus auf eine neue Grundlage umgestellt. Damit basiert die Stichprobe erstmalig auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. Ein weiterer Effekt, der die Ergebnisse in diesem Berichtsjahr beeinflusst, ist mit der ungewöhnlich starken Zuwanderung insbesondere durch Schutzsuchende verbunden. Bei der überwiegenden Mehrheit der Aufnahmeeinrichtungen handelte es sich nicht um Wohngebäude, was zur Folge hatte, dass die dort lebenden Menschen für den Mikrozensus nicht befragt wurden. Damit ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren durch diese Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung eingeschränkt.
Erfassung von unverheirateten Paaren mit Auskunftspflicht ab 2017 Seit 1996 wurde im Mikrozensus auf freiwilliger Basis erhoben, ob ein unverheiratetes Paar im Haushalt lebt, so konnten einige unverheiratete Paare nicht erfasst werden. Seit 2017 wird diese Frage mit Auskunftspflicht erhoben.
Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 Ab Berichtsjahr 2020 werden die ehemals separat durchgeführten Erhebungen zu Einkommen und Lebensbedingungen in den Mikrozensus integriert. Zudem gab es weitere Änderungen am Fragenprogramm, der Konzeption der Stichprobe sowie der Form der Datengewinnung. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Standardmäßig werden ab Mikrozensus 2020 zunächst Erstergebnisse, die im Gegensatz zu den Endergebnissen auf den Angaben weniger Haushalten beruhen, veröffentlicht. Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab dem Jahr 2020 sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind unter https://lsaurl.de/MethodikMZ2020 verfügbar.
Daten und Ressourcen
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Zusätzliche Informationen
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| Quelle | url |
| Autor | author |
| Verantwortlicher | maintainer |
| Zuletzt aktualisiert | April 22, 2025, 16:54 (UTC) |
| Erstellt | April 22, 2025, 15:50 (UTC) |