Arbeitskostenerhebung

Allgemeine Angaben zur Statistik zur Arbeitskostenerhebung (EVAS-Nr. 62411)

In der Arbeitskostenerhebung werden im Abstand von 4 Jahren der Input sowie die Kosten des Produktionsfaktors Arbeit im Berichtsjahr dargestellt. Mit den Nettoarbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde ermöglicht die Arbeitskostenerhebung Aussagen über die Höhe und die strukturelle Zusammensetzung der Kosten je Inputeinheit Arbeit für die Gesamtwirtschaft, nach Branchen und nach Größe des Unternehmens. Weitere Indikatoren sind der Anteil der Lohnnebenkosten an den Arbeitskosten - insbesondere der gesetzlichen Lohnnebenkosten - sowie die Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden je Vollzeitbeschäftigten. Die Arbeitskostenerhebung ist eine Erhebung in der Europäischen Union (EU) mit über alle Mitgliedsstaaten der EU vergleichbaren Ergebnissen. Erhoben werden die Informationen von Betrieben von Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs [Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)].

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist das Verdienststatistikgesetz (Verd?Stat?G) in Verbindung mit dem B?Stat?G. Erhoben werden die Angaben zu § 5 Absatz 1 Verd?Stat?G.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:51 (UTC)