Allgemeine Angaben zur Statistik zur
Arbeitskostenerhebung
(EVAS-Nr. 62411)
In der Arbeitskostenerhebung werden im Abstand von 4 Jahren
der Input sowie die Kosten des Produktionsfaktors Arbeit im
Berichtsjahr dargestellt. Mit den Nettoarbeitskosten je
geleistete Arbeitsstunde ermöglicht die
Arbeitskostenerhebung Aussagen über die Höhe und die
strukturelle Zusammensetzung der Kosten je Inputeinheit
Arbeit für die Gesamtwirtschaft, nach Branchen und nach
Größe des Unternehmens. Weitere Indikatoren sind der Anteil
der Lohnnebenkosten an den Arbeitskosten - insbesondere der
gesetzlichen Lohnnebenkosten - sowie die Zahl der
tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden je
Vollzeitbeschäftigten. Die Arbeitskostenerhebung ist eine
Erhebung in der Europäischen Union (EU) mit über alle
Mitgliedsstaaten der EU vergleichbaren Ergebnissen.
Erhoben werden die Informationen von Betrieben von
Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten des
Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs
[Abschnitte B bis S der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)].
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das Verdienststatistikgesetz
(Verd?Stat?G) in Verbindung mit dem B?Stat?G. Erhoben
werden die Angaben zu § 5 Absatz 1 Verd?Stat?G.