Monatsstatistik im Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz)

Statistik

Code: 45212

Inhalt: Monatsstatistik im Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz)

Rechtsgrundlagen: Die monatliche Einzelhandelsstatistik wird als Stichprobe bei höchstens 45 Prozent der in § 3 Absatz 2 Nummer 1 des HdlDlStatG genannten Erhebungseinheiten durchgeführt. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz - HdlDlStatG) vom 22. Februar 2021 (BGBl. I S. 266) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils gültigen Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 6 Absatz 1 HdlDlStatG.

Berichtskreis: In die Erhebung einbezogen sind rechtliche Einheiten (rechtlich selbständige Unternehmen), die als Stichprobe aus dem Unternehmensregister nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden und einen Jahresumsatz von 450.000 € und mehr erzielen. Der Berichtskreis trägt den laufenden Veränderungen Rechnung, die etwa durch Betriebsauflösungen, Bereichswechsel oder Firmenneugründungen eintreten.

Methodische Hinweise: Den Ergebnissen liegen die Angaben der auskunftspflichtigen Unternehmen zugrunde, die zum Landesergebnis hochgerechnet wurden. Erfragt werden der Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten. Bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Bundesländern erfolgt auch die Erfassung der Angaben in der Unterteilung nach Bundesländern. Die ermittelten Messzahlen, die in erster Linie der Beobachtung des saisonalen und konjunkturellen Geschäftsverlaufs im Handel dienen, beziehen sich auf das Basisjahr 2015. Die Ergebnisdarstellung erfolgt entsprechend der Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ2008) für die Abteilung G Abteilung 47. Bei den nachgewiesenen Messzahlen handelt es sich für das jeweils aktuelle Jahr und des Vorjahres um vorläufige Ergebnisse, die im Interesse einer möglichst genauen Darstellung anhand verspätet eingehender Meldungen nochmals korrigiert werden können.

Methodische Änderungen ab Berichtsmonat Februar 2021: Die Ergebnisse basieren auf einem neuen Berichtskreis, der auf der Grundlage des Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetzes der meldenden Unternehmen gebildet wurde.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)