Statistik
Code:
45212
Inhalt:
Monatsstatistik im Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz)
Rechtsgrundlagen:
Die monatliche Einzelhandelsstatistik wird als Stichprobe
bei höchstens 45 Prozent der in § 3 Absatz 2
Nummer 1 des HdlDlStatG genannten Erhebungseinheiten
durchgeführt. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die
Statistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (Handels-
und Dienstleistungsstatistikgesetz - HdlDlStatG) vom 22.
Februar 2021 (BGBl. I S. 266) in der jeweils gültigen
Fassung in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für
Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S.
2394) in der jeweils gültigen Fassung. Erhoben werden die
Angaben zu § 6 Absatz 1 HdlDlStatG.
Berichtskreis:
In die Erhebung einbezogen sind rechtliche Einheiten
(rechtlich selbständige Unternehmen), die als Stichprobe
aus dem Unternehmensregister nach dem Zufallsprinzip
ausgewählt wurden und einen Jahresumsatz von 450.000 € und
mehr erzielen. Der Berichtskreis trägt den laufenden
Veränderungen Rechnung, die etwa durch Betriebsauflösungen,
Bereichswechsel oder Firmenneugründungen eintreten.
Methodische Hinweise:
Den Ergebnissen liegen die Angaben der auskunftspflichtigen
Unternehmen zugrunde, die zum Landesergebnis hochgerechnet
wurden. Erfragt werden der Umsatz und die Anzahl der
Beschäftigten. Bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in
mehreren Bundesländern erfolgt auch die Erfassung der
Angaben in der Unterteilung nach Bundesländern. Die
ermittelten Messzahlen, die in erster Linie der Beobachtung
des saisonalen und konjunkturellen Geschäftsverlaufs im
Handel dienen, beziehen sich auf das Basisjahr 2015. Die
Ergebnisdarstellung erfolgt entsprechend der Systematik der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ2008) für die Abteilung
G Abteilung 47.
Bei den nachgewiesenen Messzahlen handelt es sich für das
jeweils aktuelle Jahr und des Vorjahres um vorläufige
Ergebnisse, die im Interesse einer möglichst genauen
Darstellung anhand verspätet eingehender Meldungen nochmals
korrigiert werden können.
Methodische Änderungen ab Berichtsmonat Februar 2021:
Die Ergebnisse basieren auf einem neuen Berichtskreis, der
auf der Grundlage des Handels- und
Dienstleistungsstatistikgesetzes der meldenden Unternehmen
gebildet wurde.