Vierteljahres. im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern

EVAS: 44131

Erläuterung: Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern (Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen; im Zeitraum 2018 bis 2020 Anhebung der Berichtskreisuntergrenze von 20 auf 23 und mehr tätige Personen)

Der Vierteljahresbericht umfasst die Bereiche Erschließung von Grundstücken und Bauträger, Bauinstallation sowie Sonstiger Ausbau und enthält Angaben über Tätige Personen, Arbeitsstunden, Entgelte und den Umsatz für Betriebe.

Periodizität: Die Erhebung wird vierteljährlich durchgeführt.

Rechtsgrundlagen: in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung: - ProdGewStatG in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002, BGBl. I S. 1181. - Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i. d. F. der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016(BGBl. I S. 2394).

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)