Erhebung über Strauchbeeren

In der Strauchbeerenerhebung werden jährlich die Anbaufläche und Erntemenge nach Strauchbeerenarten im Freiland und unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern, beim Schwarzen Holunder zusätzlich die Nutzungsart und beim Sanddorn zusätzlich der Stand der Ertragsfähigkeit erhoben. Auch die ökologische Wirtschaftsweise wird erfasst.

Rechtsgrundlagen der Strauchbeerenerhebung sind: • Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung (ABl. L 167 vom 29.6.2009, S. 1) • Delegierte Verordnung (EU) 2015/1557 Der Kommission vom 13. Juli 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung • Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886) in den jeweils geltenden Fassungen.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)