In der Strauchbeerenerhebung werden jährlich die Anbaufläche
und Erntemenge nach Strauchbeerenarten im Freiland und
unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl.
Gewächshäusern, beim Schwarzen Holunder zusätzlich die
Nutzungsart und beim Sanddorn zusätzlich der Stand der
Ertragsfähigkeit erhoben. Auch die ökologische
Wirtschaftsweise wird erfasst.
Rechtsgrundlagen der Strauchbeerenerhebung sind:
• Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der
pflanzlichen Erzeugung (ABl. L 167 vom 29.6.2009, S. 1)
• Delegierte Verordnung (EU) 2015/1557 Der Kommission vom
13. Juli 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 543/2009
des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Statistik der pflanzlichen Erzeugung
• Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886)
in den jeweils geltenden Fassungen.