Kurzbeschreibung der Statistik
Die Prüfungsstatistik bildet das aktuelle Prüfungsgeschehen
an den Hochschulen ab. Erfasst werden alle im Prüfungsjahr
(Wintersemester und darauffolgendes Sommersemester)
abgelegten Abschlussprüfungen, egal ob diese bestanden oder
endgültig nicht bestanden wurden. Hauptnutzerinnen und
Hauptnutzer der Prüfungsstatistik wie der
Hochschulstatistiken insgesamt sind Politik und Verwaltung
auf nationaler und internationaler Ebene. Weitere
Hauptnutzerinnen und Hauptnutzer der Daten sind
Forschungsinstitute, Berufsverbände, Bildungs- und
kulturelle Einrichtungen, privatwirtschaftliche Unternehmen
und Informationsdienstleister sowie die Medien. Die
Prüfungsstatistik ist eine Sekundärstatistik, basierend auf
den Verwaltungsunterlagen der Hochschule sowie staatlichen
und kirchlichen Prüfungsämtern. Erfasst werden unter
anderem Angaben zu Geschlecht, Geburtstag, Art und
Fachrichtung der Prüfung, Note, Auslandsaufenthalten und
Angaben zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.
Umfang: ca. 10 000 Datensätze, Vollerhebung
Periodizität: halbjährlich
Zeitbezug: Winter- und Sommersemester
Regionale Gliederung: Land, Hochschulen
Berichtskreis: Hochschulen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik für das
Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien
(Hochschulstatistikgesetz - HStatG) vom 2. November 1990
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826) i. V. m.
dem Bundesstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung
vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S.
1648).
Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 1 und § 4
Hochschulstatistikgesetz.
Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 10 Absatz 1
Hochschulstatistikgesetz in Verbindung mit § 15
Bundesstatistikgesetz. Hiernach sind die Leitungen der
Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und
sonstiger der Ausbildung von Studierenden dienenden
Krankenanstalten auskunftspflichtig.