Jährl. Erhebung im Ausbaugewerbe u. bei Bauträgern

EVAS: 44241

Erläuterung: Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe (erfasst werden ausbauhauptgewerbliche Betriebe mit 10 und mehr tätigen Personen)

Die Jährliche Erhebung umfasst die Bereiche Erschließung von Grundstücken und Bauträger, Bauinstallation sowie Sonstiger Ausbau und enthält Angaben über Tätige Personen, Arbeitsstunden, Entgelte und den Umsatz für Betriebe.

Periodizität: Die Erhebung wird einmal jährlich durchgeführt. Stichtag ist der 30.06. des jeweiligen Berichtsjahres.

Rechtsgrundlagen: in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung: - ProdGewStatG in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002, BGBl. I S. 1181. - Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i. d. F. der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016(BGBl. I S. 2394).

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)