EVAS: 44241
Erläuterung: Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe
(erfasst werden ausbauhauptgewerbliche Betriebe mit 10 und
mehr tätigen Personen)
Die Jährliche Erhebung umfasst die Bereiche Erschließung
von Grundstücken und Bauträger, Bauinstallation sowie
Sonstiger Ausbau und enthält Angaben über Tätige Personen,
Arbeitsstunden, Entgelte und den Umsatz für Betriebe.
Periodizität:
Die Erhebung wird einmal jährlich durchgeführt.
Stichtag ist der 30.06. des jeweiligen Berichtsjahres.
Rechtsgrundlagen:
in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen
Fassung:
- ProdGewStatG in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. März 2002, BGBl. I S. 1181.
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i. d. F. der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016(BGBl. I S. 2394).