Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellt gemäß § 281 des Sozialgesetzbuches III (SGB III) aus den in ihrem Geschäftsbereich anfallenden Daten Statistiken, insbesondere über Beschäftigung und Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie über die Leistungen der Arbeitsförderung. Die Arbeitsmarktstatistik der BA wird monatlich aus den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit und der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewonnen. Im Zeitablauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltung Einfluss auf die Höhe der Arbeitsmarktzahlen. Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)