Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellt gemäß § 281 des
Sozialgesetzbuches III (SGB III) aus den in ihrem
Geschäftsbereich anfallenden Daten Statistiken,
insbesondere über Beschäftigung und Arbeitslosigkeit der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie über die
Leistungen der Arbeitsförderung. Die Arbeitsmarktstatistik
der BA wird monatlich aus den Geschäftsdaten der Agenturen
für Arbeit und der Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende gewonnen. Im Zeitablauf haben Änderungen im
Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltung
Einfluss auf die Höhe der Arbeitsmarktzahlen.
Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber
Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen.