Statistik der öffentl. geförd. Kindertagespflege

Kindertagespflege (oder auch nur kurz "Tagespflege") bezeichnet die zeitweise Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter oder auch Tagesvater). Die Kindertagespflege ist seit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Eine Tagespflegeperson betreut in der Regel mehrere Kinder (maximal 5) in einer kleinen Gruppe.

Ab dem Berichtsjahr 2006 werden die erweiterten bzw. neu eingeführten Erhebungen zur Kindertagesbetreuung jährlich zum Stichtag 15. März durchgeführt, ab 2009 jährlich zum Stichtag 1. März.

Die Angaben zu den Kindern in Kindertagespflege, die Kindertagespflegepersonen sowie die Plätze in Tagespflege werden bei den Jugendämtern erhoben.

Rechtsgrundlage: §§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) - Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils aktuellen Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 99 Abs. 7 SGB VIII.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)