Bezeichnung der Statistik
Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
(EVAS-Nr. 32311).
Periodizität
Die Erhebung wird jährlich durchgeführt.
Daten liegen ab 2007 vor.
Erläuterung
Erfasst werden:
1.) Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Hierzu zählen Lagerunfälle und Unfälle, die sich beim
übrigen Umgang (z. B. Abfüllung, Herstellung, Verwendung)
ereignen. Zum Umgang zählen auch Übernahme und Ablieferung,
Ver- und Auspacken sowie Be- und Entladen wassergefährdender
Stoffe.
2.) Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe.
Hierzu zählen Transportunfälle und Unfälle mit
Betriebsstofftanks. Beförderung wassergefährdender Stoffe
bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich
zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung). Nicht zur
Beförderung, sondern zum Umgang zählen die Übernahme und
Ablieferung sowie das Ver- und Auspacken und das Be- und
Entladen wassergefährdender Stoffe.
Berichtspflichtig sind in Sachsen-Anhalt die Unteren
Wasserbehörden sowie das Landesamt für Geologie und
Bergwesen.
Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt
gültigen Fassung
Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I
S. 2446)in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG)
vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Erhoben werden
die Angaben zu § 9 Absatz 1 bis 3 Umweltstatistikgesetz.
Die
Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG
in Verbindung mit § 15 BStatG.