Bezeichnung der Statistik
Erhebung der gefährlichen Abfälle, über die Nachweise zu
führen sind (EVAS-Nr. 32151).
Grundgesamtheit
Zur Grundgesamtheit gehören alle im Inland erzeugten
gefährlichen Abfälle, deren Entsorgung der Überwachung
unterliegt und über die Nachweise zu führen sind.
Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Erhebungseinheiten sind die für die Überwachung der
Nachweisführung zuständigen Behörden
(Landesumweltbehörden). Darstellungseinheit sind die
erzeugten gefährlichen Abfälle nach Abfallarten,
Wirtschaftszweigen, Ländern und Jahren.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.
Periodizität
Die Erhebung wird seit 1996 jährlich durchgeführt.
Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung
- Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik
(ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden
Fassung.
- Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie - Richtlinie
2008/98/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom
19. November 2008 über Abfälle (ABl. EU Nr. L 312 vom
22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG)
vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils
geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG)
vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils
geltenden Fassung.