Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Über alle Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung (Gefährdungseinschätzungen) nach § 8a Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wird bei öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (Jugendämter) laufend eine Totalerhebung durchgeführt. Die Erhebung erstreckt sich auf die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII. Eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII ist dann zu melden, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z. B. durch einen Hausbesuch, den Besuch der Kindertageseinrichtung oder der Schule, der eigenen Wohnung des Jugendlichen oder die Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und die Einschätzung des Gefährdungsrisikos anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte erfolgt ist. Zu einer gemeldeten Gefährdungseinschätzung können auch weitere vereinbarte Hausbesuche oder zusätzliche Recherchearbeiten gehören. Wurde für mehrere Minderjährige in einer Familie eine Gefährdungseinschätzung durchgeführt, ist für jeden Minderjährigen, für den das Verfahren durchgeführt wurde, ein Fragebogen auszufüllen. Wird für ein Kind im Berichtsjahr mehr als eine Gefährdungseinschätzung durchgeführt, so ist für jede einzelne Gefährdungseinschätzung ein Fragebogen auszufüllen. Die Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird seit 2012 jährlich durchgeführt.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)