Ernte- und Betriebsberichterstattungen (EBE): Feldfrüchte und Grünland

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Die Ernte- und Betriebsberichterstattung für Feldfrüchte und Grünland liefert Informationen, die zusammen mit den Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung die Grundlagen für die frühzeitige Schätzung der voraussichtlichen und endgültigen Hektarerträge bildet. Geschätzt wird grundsätzlich der Ertrag, unabhängig von der späteren Verwendung bzw. Verwertung.

Die Ernte- und Betriebsberichterstattung für Feldfrüchte und Grünland wird jährlich in den Monaten April, Juni, Juli, August, Oktober, November und Dezember durchgeführt.

Rechtsgrundlage ist das Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in Verbindung mit dem BStatG. Erfragt werden die Angaben zu § 46 Absatz 1 Agr Stat G. Die Erteilung der Auskunft ist nach § 93 Absatz 3 Nummer 1 Agr Stat G freiwillig. Die Schätzungen werden von Ernte- und Betriebsberichterstattern vorgenommen.

Die Grundlage für die Verarbeitung der von Ihnen gemachten Angaben ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO. Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Verantwortlicher Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist das für Ihr Bundesland zuständige Statistische Amt. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/statistische-aemter.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)