Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Ernte- und Betriebsberichterstattung für Feldfrüchte und
Grünland liefert Informationen, die zusammen mit den
Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung die Grundlagen
für die frühzeitige Schätzung der voraussichtlichen und
endgültigen Hektarerträge bildet. Geschätzt wird
grundsätzlich der Ertrag, unabhängig von der späteren
Verwendung bzw. Verwertung.
Die Ernte- und Betriebsberichterstattung für Feldfrüchte und
Grünland wird jährlich in den Monaten April, Juni, Juli,
August, Oktober, November und Dezember durchgeführt.
Rechtsgrundlage ist das Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in
Verbindung mit dem BStatG. Erfragt werden die Angaben zu §
46 Absatz 1 Agr Stat G. Die Erteilung der Auskunft ist nach
§ 93 Absatz 3 Nummer 1 Agr Stat G freiwillig.
Die Schätzungen werden von Ernte- und
Betriebsberichterstattern vorgenommen.
Die Grundlage für die Verarbeitung der von Ihnen gemachten
Angaben ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1
Buchstabe a DS-GVO.
Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen
Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf
wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem
Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist das für
Ihr Bundesland zuständige Statistische Amt. Die
Kontaktdaten finden Sie unter
https://www.statistikportal.de/de/statistische-aemter.