Güterverkehrsstatistik der Binnenschifffahrt

Güterverkehrsstatistik der Binnenschifffahrt (EVAS-Nr. 46321).

In der Binnenschifffahrtsstatistik wird der Güterumschlag in deutschen Binnenhäfen und die Güterbeförderung auf Binnenwasserstraßen erfasst. Beim Güterumschlag werden im Unterschied zur Beförderung die Transporte zwischen deutschen Binnenhäfen in beiden beteiligten Häfen, also zweifach, gezählt. Erhoben werden Güter- sowie Containermerkmale (Gutart, Gefahrgut, Menge in Tonnen, Containerart, Anzahl der Container, Ein- und Ausladehafen) sowie Schiffsmerkmale (Flagge / Registrierstaat, Tragfähigkeit, Schiffsgattung) und Merkmale zur Fahrt (Ankunfts-, Abgangs- oder Durchfahrtsdatum, Fahrtroute, Meldehafen).

Erfasst werden Ent- oder Beladungsvorgänge von Schiffen mit einer Tragfähigkeit von mindestens 50 Tonnen in Häfen oder sonstigen Lade- und Löschplätzen in Sachsen-Anhalt, deren Ziel oder Herkunft ein Binnenhafen (Hafen an einer Binnenwasserstraße) ist und die dort Güter löschen oder laden. Einbezogen sind ebenso Ankünfte und Abgänge im so genannten Binnen-See-Verkehr. Dazu zählen neben den die Seegrenze überschreitenden Verkehren zwischen Binnenhäfen (Häfen südlich der Binnengrenze der Seeschifffahrt) und Häfen außerhalb Deutschlands auch jene Verkehre, die zwischen Binnenhäfen und Küstenhäfen Deutschlands stattfinden und bei denen die Seegrenze nicht überschritten wird. Einbezogen werden dabei alle Schiffe, soweit sie Zwecken der kommerziellen Güterbeförderung dienen. Kommerziell meint dabei, dass mit dem Transport eine direkte Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist.

Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen: - Europäische Union: Verordnung (EU) Nr. 2016/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen. - Bundesrepublik Deutschland: Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Schifffahrt und des Güterkraftverkehrs, Artikel 1 Gesetz über die Verkehrsstatistik der See- und Binnenschifffahrt sowie des Güterkraftverkehrs (Verkehrsstatistikgesetz - VerkStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2004 (BGBI. I S. 318), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBI. I S. 1217) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBI. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBI. I S. 266) geändert worden ist. Erhoben werden die Angaben zu § 3 VerkStatG.

© Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) 2021

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:51 (UTC)