Gewerbeanzeigenstatistik

Erläuterung Die Gewerbeanzeigenstatistik erfasst die Meldungen zur An- oder Abmeldung eines Gewerbes, die im jeweiligen Berichtszeitraum von den Gewerbeämtern im Land aufgenommen wurden. Dabei erfolgt eine differenzierte Darstellung nach regionalen und wirtschaftszweigfachlichen Gliederungen sowie nach Art und Gründen der Meldungen.

Rechtsgrundlagen Ensprechend §14 der Gewerbeordnung sind die Meldungen von den zuständigen Stellen an die Statistischen Ämter zu liefern. Die genauen Inhalte und Meldewege werden in der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigenverfahrens beschrieben.

Periodizität Die Gewerbeanzeigenstatistik wird monatlich durchgeführt.

Berichtskreis Alle juristischen und alle natürlichen Personen, die nach §14 Gewerbeordnung verpflichtet sind, Aufnahme oder Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit der zuständigen Behörde (i.d.R. Gewerbeamt) anzuzeigen.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:51 (UTC)