Erläuterung
Die Gewerbeanzeigenstatistik erfasst die Meldungen zur An-
oder Abmeldung eines Gewerbes, die im jeweiligen
Berichtszeitraum von den Gewerbeämtern im Land aufgenommen
wurden. Dabei erfolgt eine differenzierte Darstellung nach
regionalen und wirtschaftszweigfachlichen Gliederungen
sowie nach Art und Gründen der Meldungen.
Rechtsgrundlagen
Ensprechend §14 der Gewerbeordnung sind die Meldungen von
den zuständigen Stellen an die Statistischen Ämter zu
liefern. Die genauen Inhalte und Meldewege werden in der
Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigenverfahrens
beschrieben.
Periodizität
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird monatlich durchgeführt.
Berichtskreis
Alle juristischen und alle natürlichen Personen, die nach
§14 Gewerbeordnung verpflichtet sind, Aufnahme oder Aufgabe
einer gewerblichen Tätigkeit der zuständigen Behörde
(i.d.R. Gewerbeamt) anzuzeigen.