Für die Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) werden von den
Steuerpflichtigen, die zur Abgabe von
Umsatzsteuererklärungen verpflichtet sind, folgende
Erhebungsmerkmale erfasst:
1. steuerbare Umsätze (ohne Einfuhrumsätze) in der im
Besteuerungsverfahren angezeigten Gliederung,
einschließlich der Merkmale der Anlage UN für im Ausland
ansässige Unternehmer, Umsatzsteuer, Vorsteuer mit den im
Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben,
2. Sitz (Gemeinde), Rechtsform, Organschaft,
Wirtschaftszweig, Beginn und Ende der Steuerpflicht,
Besteuerungsform, Zahlungszeitraum.
In der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) werden alle
umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen erfasst, die im
entsprechenden Erfassungszeitraum zur Umsatzsteuer
veranlagt wurden und eine Jahreserklärung abgegeben haben.
In der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) werden
Steuerfestsetzungen berücksichtigt, die bis zu drei Jahren
nach dem Festsetzungsjahr bearbeitet wurden, um das
betreffende Statistikjahr möglichst umfassend abzubilden.
Aus diesem Grund liegen erste Bundesergebnisse erst ca. 3 ¾
Jahre nach Ende des Berichtszeitraums vor.
Periodizität: seit 2006 jährlich