Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen)

Für die Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) werden von den Steuerpflichtigen, die zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet sind, folgende Erhebungsmerkmale erfasst: 1. steuerbare Umsätze (ohne Einfuhrumsätze) in der im Besteuerungsverfahren angezeigten Gliederung, einschließlich der Merkmale der Anlage UN für im Ausland ansässige Unternehmer, Umsatzsteuer, Vorsteuer mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben,
2. Sitz (Gemeinde), Rechtsform, Organschaft, Wirtschaftszweig, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Besteuerungsform, Zahlungszeitraum.

In der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) werden alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen erfasst, die im entsprechenden Erfassungszeitraum zur Umsatzsteuer veranlagt wurden und eine Jahreserklärung abgegeben haben. In der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) werden Steuerfestsetzungen berücksichtigt, die bis zu drei Jahren nach dem Festsetzungsjahr bearbeitet wurden, um das betreffende Statistikjahr möglichst umfassend abzubilden. Aus diesem Grund liegen erste Bundesergebnisse erst ca. 3 ¾ Jahre nach Ende des Berichtszeitraums vor.

Periodizität: seit 2006 jährlich

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:51 (UTC)