Die regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR)
verfolgen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges
quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Ablaufs und
der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten und
Vorgänge in der Volkswirtschaft einer Region für eine
abgelaufene Periode zu geben. Dabei gilt es, die
Zusammenhänge in einem Wirtschaftskreislauf zu
verdeutlichen. In den VGR finden im Wesentlichen die
Produktion, Verteilung und Verwendung von Waren und
Dienstleistungen sowie die damit einhergehende oder auch
daraus resultierende Entstehung, Verteilung und Verwendung
von Einkommen ihren Niederschlag.
Im Rahmen der Verteilungsrechnung nach dem Inlandskonzept
wird das am Arbeitsort entstandene Arbeitnehmerentgelt i.
S. der VGR tief gegliedert nach Wirtschaftsbereichen
dargestellt. Das Arbeitnehmerentgelt (Inland) i. S. der VGR
umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den
innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten
Arbeitnehmer(n)/-innen aus den Arbeits- oder
Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Die Grundlage bilden
Daten zu Arbeitnehmer(n)/-innen, durchschnittlichen
Bruttolöhnen und -gehältern und Sozialbeiträgen der
Arbeitgeber für alle Wirtschaftszweige und Stellungen im
Beruf. Das Arbeitnehmerentgelt ergibt sich als Summe aus
den Bruttolöhnen und -gehältern und den Sozialbeiträgen der
Arbeitgeber.
Das Arbeitnehmerentgelt wird jeweils zum Rechenstand des
Statistischen Bundesamtes vom August eines Jahres für die
vorangegangenen vier Jahre berechnet. Neben dieser
Originärberechnung findet bereits vorab im Frühjahr ein
Fortschreibungsverfahren statt, zu diesem Zeitpunkt liegt
das Ausgangsmaterial für den Berichtszeitraum noch nicht
vollständig vor.
Grundlage der Berechnungen ist das Europäische System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 und die
darauf begründete Generalrevision 2014 sowie die daran
anschließende Generalrevision 2019. Die Revision 2014
diente der Umsetzung des neuen ESVG?2010, das für alle
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Methoden für
die Berechnung der Aggregate der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen rechtsverbindlich festlegt und damit die
Vergleichbarkeit der Ergebnisse innerhalb der EU garantiert
(siehe auch: Eurostat: ESVG 2010). Das ESVG?2010 basiert
seinerseits auf dem weltweit von der UNO empfohlenen aber
nicht rechtsverbindlichen System of National Accounts 2008
(SNA?2008) und löste das bis dahin gültige ESVG?1995 ab.
Rechtsverbindlich verankert ist das ESVG?2010 in der
Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 21. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 174).