VGR der Länder: Verteilungsrechnung Inlandskonzept

Die regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) verfolgen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Ablaufs und der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten und Vorgänge in der Volkswirtschaft einer Region für eine abgelaufene Periode zu geben. Dabei gilt es, die Zusammenhänge in einem Wirtschaftskreislauf zu verdeutlichen. In den VGR finden im Wesentlichen die Produktion, Verteilung und Verwendung von Waren und Dienstleistungen sowie die damit einhergehende oder auch daraus resultierende Entstehung, Verteilung und Verwendung von Einkommen ihren Niederschlag.

Im Rahmen der Verteilungsrechnung nach dem Inlandskonzept wird das am Arbeitsort entstandene Arbeitnehmerentgelt i. S. der VGR tief gegliedert nach Wirtschaftsbereichen dargestellt. Das Arbeitnehmerentgelt (Inland) i. S. der VGR umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmer(n)/-innen aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Die Grundlage bilden Daten zu Arbeitnehmer(n)/-innen, durchschnittlichen Bruttolöhnen und -gehältern und Sozialbeiträgen der Arbeitgeber für alle Wirtschaftszweige und Stellungen im Beruf. Das Arbeitnehmerentgelt ergibt sich als Summe aus den Bruttolöhnen und -gehältern und den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber.

Das Arbeitnehmerentgelt wird jeweils zum Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom August eines Jahres für die vorangegangenen vier Jahre berechnet. Neben dieser Originärberechnung findet bereits vorab im Frühjahr ein Fortschreibungsverfahren statt, zu diesem Zeitpunkt liegt das Ausgangsmaterial für den Berichtszeitraum noch nicht vollständig vor.

Grundlage der Berechnungen ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 und die darauf begründete Generalrevision 2014 sowie die daran anschließende Generalrevision 2019. Die Revision 2014 diente der Umsetzung des neuen ESVG?2010, das für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Methoden für die Berechnung der Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen rechtsverbindlich festlegt und damit die Vergleichbarkeit der Ergebnisse innerhalb der EU garantiert (siehe auch: Eurostat: ESVG 2010). Das ESVG?2010 basiert seinerseits auf dem weltweit von der UNO empfohlenen aber nicht rechtsverbindlichen System of National Accounts 2008 (SNA?2008) und löste das bis dahin gültige ESVG?1995 ab. Rechtsverbindlich verankert ist das ESVG?2010 in der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 174).

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:51 (UTC)