Bezeichnung der Statistik
Schlachtungs- und Schlachtgewichtstatistik
(EVAS-Nr. 41331).
Periodizität
Die Erhebung wird monatlich durchgeführt.
Erläuterung
Im Rahmen der Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik
werden alle beschauten Schlachtungen bei Rindern (Ochsen,
Bullen, Kühe und Färsen, Kälber bis 8 Monate und Jungrinder
8 bis 12 Monate), Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden
nach Herkunft (Inland/Ausland), Art der Schlachtung (Haus-
oder gewerbliche Schlachtung) und Tauglichkeit erfasst.
Auf Grundlage der Vierten Vieh- und
Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (4. ViehFlGDV) werden
die betreffenden Daten der meldepflichtigen
Schlachtbetriebe übermittelt, sekundärstatistisch
aufbereitet und für die Ermittlung der durchschnittlichen
Schlachtgewichte genutzt.
Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt
gültigen Fassung
Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886)
Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394)