Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik

Bezeichnung der Statistik Schlachtungs- und Schlachtgewichtstatistik (EVAS-Nr. 41331).

Periodizität Die Erhebung wird monatlich durchgeführt.

Erläuterung Im Rahmen der Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik werden alle beschauten Schlachtungen bei Rindern (Ochsen, Bullen, Kühe und Färsen, Kälber bis 8 Monate und Jungrinder 8 bis 12 Monate), Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden nach Herkunft (Inland/Ausland), Art der Schlachtung (Haus- oder gewerbliche Schlachtung) und Tauglichkeit erfasst.

Auf Grundlage der Vierten Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (4. ViehFlGDV) werden die betreffenden Daten der meldepflichtigen Schlachtbetriebe übermittelt, sekundärstatistisch aufbereitet und für die Ermittlung der durchschnittlichen Schlachtgewichte genutzt.

Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886) Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394)

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)