Statistik
Code: 12611
Inhalt: Eheschließungen
Erläuterung:
Eheschließungen: Sowohl Deutsche als auch Ausländer, die im
Bundesgebiet heiraten, werden nach dem Eheschließungsort
erfasst. Seit dem 1. Oktober 2017 können
gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen oder ihre
zuvor geschlossene Lebenspartnerschaft in eine Ehe
umwandeln lassen.
Rechtsgrundlage für die Statistik der Bevölkerungsbewegung,
dazu zählen neben dem Nachweis der Geburten, Sterbefälle
und Wanderungen auch die Eheschließungen und -lösungen, ist
das „Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und
die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes“-
Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG) vom 20. April 2013
(BGBl. I S. 826), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes
vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden
ist. Zu berücksichtigen sind weiterhin das
Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S.1084),
zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom
21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), die
Personenstandsverordnung (PStV) vom 22. November 2008
(BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist
und das Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung vom
20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch
Artikel 10 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017
(BGBl. I S. 3618).
Periodizität: monatlich
Methodischer Hinweis:
Hierbei wird von vorläufigen Monatsergebnissen und dem
endgültigen Jahresergebnis unterschieden.
Monatsergebnis - vorläufig
Die vorläufigen Zahlen der Eheschließungen werden auf Basis
des Berichtsmonats veröffentlicht. Die einzelnen Monatswerte
sind dabei noch unzuverlässig, da sie lediglich den
Bearbeitungsstand der Meldungen von Eheschließungen
abbilden.
Jahresergebnis - endgültig
Die endgültigen Ergebnisse zur Eheschließung für das gesamte
Kalenderjahr sowie nach Ereignismonat stehen den Nutzern i.
d. R. im Juni des Folgejahres zur Verfügung.