Statistik der Tageseinrichtungen für Kinder

Angaben zur Kindertagesbetreuung lagen vor 2006 in der amtlichen Statistik nur für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vor. Dazu wurden alle 4 Jahre - zuletzt zum 31.12.2002 - Angaben über die Einrichtung, die Zahl der genehmigten Plätze sowie zu dem in den Einrichtungen tätigen Personal bei Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen erhoben. Über die in den Einrichtungen betreuten Kinder wurden bis dahin keine Angaben erhoben. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK), das am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten war, wurde dieser von vielen Seiten zunehmend als Informationsmangel empfundene Zustand abgeändert. Ab dem Berichtsjahr 2006 werden die erweiterten bzw. neu eingeführten Erhebungen zur Kindertagesbetreuung jährlich zum Stichtag 15. März durchgeführt, ab 2009 jährlich zum Stichtag 1. März.

Die Angaben zur Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen werden bei den Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft der Jugendhilfe erhoben.

Rechtsgrundlage: §§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) - Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils aktuellen Fassung.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)