Angaben zur Kindertagesbetreuung lagen vor 2006 in der
amtlichen Statistik nur für die Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung vor. Dazu wurden alle 4 Jahre -
zuletzt zum 31.12.2002 - Angaben über die Einrichtung, die
Zahl der genehmigten Plätze sowie zu dem in den
Einrichtungen tätigen Personal bei Kinderkrippen,
Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen
erhoben. Über die in den Einrichtungen betreuten Kinder
wurden bis dahin keine Angaben erhoben. Mit dem Gesetz zur
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und
Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK), das am 1.
Oktober 2005 in Kraft getreten war, wurde dieser von vielen
Seiten zunehmend als Informationsmangel empfundene Zustand
abgeändert.
Ab dem Berichtsjahr 2006 werden die erweiterten bzw. neu
eingeführten Erhebungen zur Kindertagesbetreuung jährlich
zum Stichtag 15. März durchgeführt, ab 2009 jährlich zum
Stichtag 1. März.
Die Angaben zur Statistik der Kinder und tätigen Personen in
Tageseinrichtungen werden bei den Einrichtungen in
öffentlicher und freier Trägerschaft der Jugendhilfe
erhoben.
Rechtsgrundlage:
§§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) -
Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit dem
Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I
S. 462, 565) in der jeweils aktuellen Fassung.