Statistik
Code: 12411
Inhalt: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Erläuterung:
Grundlage für die Fortschreibung ist der jeweils letzte
Zensus. Zählungen erfolgten u. a. zum 31.12.1964,
01.01.1971, 31.12.1981, 03.10.1990
(Volkszählungsersatz) und zuletzt zum 09.05.2011.
Bevölkerungsfortschreibung: Der Bevölkerungsstand wird auf
Basis des jeweils letzten Zensus nach den Ergebnissen der
natürlichen Bevölkerungsbewegung (Eheschließungen, Geburten
und Sterbefälle) und der Wanderungsstatistik (Zu- und
Fortzüge) sowie nach den Mitteilungen zum Wechsel der
Staatsangehörigkeit und zu Familienstandsänderungen
monatlich fortgeschrieben. Berücksichtigt werden auch
Veränderungen aufgrund nachträglich berichtigter
Meldefälle. Die Standesämter und Meldebehörden übermitteln
diese Daten an das Statistische Landesamt, wo monatlich die
Bevölkerung insgesamt sowie getrennt nach Geschlecht,
Alter, Familienstand, Wohnort und Staatsangehörigkeit
fortgeschrieben wird.
Rechtsgrundlage für die Statistik der Bevölkerungsbewegung,
dazu zählen neben dem Nachweis der Geburten, Sterbefälle
und Wanderungen auch die Eheschließungen und -lösungen, ist
das „Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und
die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes“-
Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG) vom 20. April 2013
(BGBl. I S. 826), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes
vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden
ist. Zu berücksichtigen sind weiterhin das
Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S.1084),
zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom
21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), die
Personenstandsverordnung (PStV) vom 22. November 2008
(BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist
und das Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung vom
20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch
Artikel 10 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017
(BGBl. I S. 3618).
Periodizität: monatlich