Kurzbeschreibung der Statistik
Der Hochschulrat (auch Universitätsrat, Kuratorium,
Stiftungsrat oder Aufsichtsrat) ist ein Gremium, das die
Hochschule v.a. bei strategischen Fragen berät, aber auch
z.B. verwaltungstechnische Entscheidungen trifft.
Hochschulräte wurden seit Ende der 90er-Jahre an den
meisten Hochschulen installiert. Ihre Aufgaben und Rechte
sowie die Zusammensetzung der Hochschulräte sind allerdings
landesspezifisch unterschiedlich ausgestaltet. In der
Statistik werden Angaben über Hochschulräte an Hochschulen
nach Anzahl und Geschlecht erhoben.
Umfang ca. 60-70 Datensätze, Vollerhebung
Periodizität: jährlich
Zeitbezug: Berichtsjahr, Stichtag 1. Dezember
Regionale Gliederung: Land, Hochschulen
Berichtskreis: Hochschulen
Rechtsgrundlagen
Die Angaben zu Hochschulräten werden gemäß dem Gesetz über
die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die
Berufsakademien (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) vom 2.
November 1990 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S.
2826) i. V. m. dem Bundesstatistikgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394)
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Juli
2020 (BGBl. I S. 1648) erhoben.
Erfasst werden die Angaben zu § 3 Absatz 6
Hochschulstatistikgesetz.
Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 10 Absatz 1
Hochschulstatistikgesetz in Verbindung mit § 15
Bundesstatistikgesetz. Hiernach sind die Leitungen der
Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und
sonstiger der Ausbildung von Studierenden dienenden
Krankenanstalten auskunftspflichtig.