Statistik der Hochschulräte

Kurzbeschreibung der Statistik

Der Hochschulrat (auch Universitätsrat, Kuratorium, Stiftungsrat oder Aufsichtsrat) ist ein Gremium, das die Hochschule v.a. bei strategischen Fragen berät, aber auch z.B. verwaltungstechnische Entscheidungen trifft. Hochschulräte wurden seit Ende der 90er-Jahre an den meisten Hochschulen installiert. Ihre Aufgaben und Rechte sowie die Zusammensetzung der Hochschulräte sind allerdings landesspezifisch unterschiedlich ausgestaltet. In der Statistik werden Angaben über Hochschulräte an Hochschulen nach Anzahl und Geschlecht erhoben.

Umfang ca. 60-70 Datensätze, Vollerhebung Periodizität: jährlich Zeitbezug: Berichtsjahr, Stichtag 1. Dezember Regionale Gliederung: Land, Hochschulen Berichtskreis: Hochschulen

Rechtsgrundlagen

Die Angaben zu Hochschulräten werden gemäß dem Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826) i. V. m. dem Bundesstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1648) erhoben. Erfasst werden die Angaben zu § 3 Absatz 6 Hochschulstatistikgesetz. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 10 Absatz 1 Hochschulstatistikgesetz in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz. Hiernach sind die Leitungen der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studierenden dienenden Krankenanstalten auskunftspflichtig.

Daten und Ressourcen

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)