Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe (WZ 2008)

Monatsbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden (EVAS-Nr. 42111)

Der Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden wird in der Gliederung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)" veröffentlicht.

Ab 2007 werden mit dem Monatsbericht die produzierenden Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden sowie die produzierenden Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige erfasst.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Monatsberichts über die Abschnitte B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ und C „Verarbeitendes Gewerbe“ der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)“ sind:

  • das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe(ProdGewStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBl. I S. 266) geändert worden ist,

  • Bundesstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727) geändert worden ist.

Klassifikation

Die Zuordnung der Betriebe und die fachliche Gliederung der Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008“ (WZ 2008).

Der Wirtschaftsbereich „Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ erstreckt sich über die Abschnitte B und C sowie - in der numerischen Gliederung - über die Abteilungen 05 bis 33 der WZ 2008.

Neben den Angaben für die Wirtschaftszweiggliederungen der WZ 2008 werden auch Ergebnisse für die Hauptgruppen Vorleistungsgüter, Investitionsgüter, Gebrauchsgüter, Verbrauchsgüter und Energie veröffentlicht.

Die Verordnung (EG) Nr. 586/2001 der Kommission vom 26. März 2001 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 656/2007 der Kommission vom 14. Juni 2007 (ABl. EU Nr. L 155 S. 3) legt die Definition der Hauptgruppen fest. Die genaue Zusammensetzung der Hauptgruppen kann dem Auszug der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), im Statistischen Bericht 3E102 des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt (abrufbar über die Homepage des Statistischen Landesamt unter der Rubrik Publikationen) ab Seite 8 entnommen werden. Aus Geheimhaltungsgründen wird die Hauptgruppe Energie nicht gesondert veröffentlicht, sondern wird mit der Hauptgruppe Vorleistungsgüterproduzenten zusammengefasst.

Berichtskreis

Im Monatsbericht werden Betriebe des Wirtschaftsbereichs Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk einschließlich handwerklicher Nebenbetriebe) mit mindestens 50 tätigen Personen erfasst.

Mit Einführung der WZ 2008 werden Einheiten (Betriebe) ohne eigene Warenproduktion, die fremdbezogene Waren oder Dienstleistungen in eigenem Namen bzw. im Namen des Unternehmens/der Unternehmensgruppe, zu dem/der sie gehören, verkaufen (Converter), nicht mehr dem Verarbeitenden Gewerbe zugerechnet (nähere Hinweise siehe Erhebungsunterlagen des Monatsberichts für Betriebe).

Als Betrieb gilt in der amtlichen Unternehmensstatistik ein an einem räumlich festgestellten Ort gelegenes Unternehmen oder Teil eines Unternehmens (z. B. Fabrikations-/Werkstätte, Werk, Bergwerk, Grube). An diesem Ort oder von diesem Ort werden Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt, für die - mit Ausnahmen - eine oder mehrere Personen (ggf. auch nur Teilzeitbeschäftigte) im Auftrag ein und desselben Unternehmens arbeiten. Ein Betrieb untersteht immer einem (einzigen) Unternehmen, das seinerseits seinen Sitz stets in einem seiner Betriebe hat. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des Erhebungsbereichs werden ebenfalls als eigenständige Betriebe dieses Bereichs erfasst.

Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.

Methodische Hinweise zu den Ergebnissen

Bei Betrieben werden die tätigen Personen und die Umsätze nach fachlichen Betriebsteilen, alle übrigen Merkmale nur für den gesamten Betrieb erhoben.

Ein fachlicher Betriebsteil ist ein Teil eines Betriebs, in welchem nur eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit ausgeführt wird. Übt ein Betrieb nur eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, sind die Einheiten Betrieb und fachlicher Betriebsteil identisch.

Hinsichtlich der Darstellung der Ergebnisse wird bei tätigen Personen und Umsätzen zwischen einem Nachweis nach hauptbeteiligten und beteiligten Wirtschaftszweigen unterschieden. Beim Nachweis nach hauptbeteiligten Wirtschaftszweigen werden alle Angaben eines Betriebs dem Wirtschaftszweig zugeordnet, in dem das wirtschaftliche Schwergewicht des Betriebs liegt. Für die Darstellung nach beteiligten Wirtschaftszweigen (fachliche Einheiten) werden die tätigen Personen und Umsätze (Betriebe mit Betriebsteilen in mehreren Klassen der WZ 2008) auf diejenigen Zweige aufgeteilt, denen die einzelnen Betriebsteile entsprechend ihrer Produktion zuzuordnen sind. Bei diesem Nachweis werden die tätigen Personen und Umsätze in den sonstigen Betriebsteilen nicht berücksichtigt.

Im Monatsbericht für Betriebe sind die Ergebnisse aller Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden im Land Sachsen-Anhalt enthalten, auch wenn sich der Unternehmenssitz einzelner Betriebe außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt befindet.

Daten und Ressourcen

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)