Monatsbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe sowie
im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden
(EVAS-Nr. 42111)
Der Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau
und der Gewinnung von Steinen und Erden wird in der
Gliederung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2008 (WZ 2008)" veröffentlicht.
Ab 2007 werden mit dem Monatsbericht die produzierenden
Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen von Unternehmen
des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der
Gewinnung von Steinen und Erden sowie die produzierenden
Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen von Unternehmen
anderer Wirtschaftszweige erfasst.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Monatsberichts
über die Abschnitte B „Bergbau und Gewinnung von Steinen
und Erden“ und C „Verarbeitendes Gewerbe“ der
„Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ
2008)“ sind:
-
das Gesetz über die Statistik im Produzierenden
Gewerbe(ProdGewStatG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), das zuletzt durch
Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBl. I S.
266) geändert worden ist,
-
Bundesstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung
vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S.
2727) geändert worden ist.
Klassifikation
Die Zuordnung der Betriebe und die
fachliche Gliederung der Ergebnisse erfolgt auf Grundlage
der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008“
(WZ 2008).
Der Wirtschaftsbereich „Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau
und Gewinnung von Steinen und Erden“ erstreckt sich über
die Abschnitte B und C sowie - in der numerischen
Gliederung - über die Abteilungen 05 bis 33 der WZ 2008.
Neben den Angaben für die Wirtschaftszweiggliederungen der
WZ 2008 werden auch Ergebnisse für die Hauptgruppen
Vorleistungsgüter, Investitionsgüter, Gebrauchsgüter,
Verbrauchsgüter und Energie veröffentlicht.
Die Verordnung (EG) Nr. 586/2001 der Kommission vom 26. März
2001 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 656/2007 der
Kommission vom 14. Juni 2007 (ABl. EU Nr. L 155 S. 3) legt
die Definition der Hauptgruppen fest. Die genaue
Zusammensetzung der Hauptgruppen kann dem Auszug der
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ
2008), im Statistischen Bericht 3E102 des Statistischen
Landesamtes Sachsen-Anhalt (abrufbar über die Homepage des
Statistischen Landesamt unter der Rubrik Publikationen) ab
Seite 8 entnommen werden. Aus Geheimhaltungsgründen wird
die Hauptgruppe Energie nicht gesondert veröffentlicht,
sondern wird mit der Hauptgruppe
Vorleistungsgüterproduzenten zusammengefasst.
Berichtskreis
Im Monatsbericht werden Betriebe des Wirtschaftsbereichs
Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von
Steinen und Erden (Industrie und Handwerk einschließlich
handwerklicher Nebenbetriebe) mit mindestens 50 tätigen
Personen erfasst.
Mit Einführung der WZ 2008 werden Einheiten (Betriebe) ohne
eigene Warenproduktion, die fremdbezogene Waren oder
Dienstleistungen in eigenem Namen bzw. im Namen des
Unternehmens/der Unternehmensgruppe, zu dem/der sie
gehören, verkaufen (Converter), nicht mehr dem
Verarbeitenden Gewerbe zugerechnet (nähere Hinweise siehe
Erhebungsunterlagen des Monatsberichts für Betriebe).
Als Betrieb gilt in der amtlichen Unternehmensstatistik ein
an einem räumlich festgestellten Ort gelegenes Unternehmen
oder Teil eines Unternehmens (z. B.
Fabrikations-/Werkstätte, Werk, Bergwerk, Grube). An diesem
Ort oder von diesem Ort werden Wirtschaftstätigkeiten
ausgeübt, für die - mit Ausnahmen - eine oder mehrere
Personen (ggf. auch nur Teilzeitbeschäftigte) im Auftrag
ein und desselben Unternehmens arbeiten. Ein Betrieb
untersteht immer einem (einzigen) Unternehmen, das
seinerseits seinen Sitz stets in einem seiner Betriebe hat.
Örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des
Erhebungsbereichs werden ebenfalls als eigenständige
Betriebe dieses Bereichs erfasst.
Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden
und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
Methodische Hinweise zu den Ergebnissen
Bei Betrieben werden die tätigen Personen und die Umsätze
nach fachlichen Betriebsteilen, alle übrigen Merkmale nur
für den gesamten Betrieb erhoben.
Ein fachlicher Betriebsteil ist ein Teil eines Betriebs, in
welchem nur eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit
ausgeführt wird. Übt ein Betrieb nur eine wirtschaftliche
Tätigkeit aus, sind die Einheiten Betrieb und fachlicher
Betriebsteil identisch.
Hinsichtlich der Darstellung der Ergebnisse wird bei tätigen
Personen und Umsätzen zwischen einem Nachweis nach
hauptbeteiligten und beteiligten Wirtschaftszweigen
unterschieden. Beim Nachweis nach hauptbeteiligten
Wirtschaftszweigen werden alle Angaben eines Betriebs dem
Wirtschaftszweig zugeordnet, in dem das wirtschaftliche
Schwergewicht des Betriebs liegt. Für die Darstellung nach
beteiligten Wirtschaftszweigen (fachliche Einheiten) werden
die tätigen Personen und Umsätze (Betriebe mit
Betriebsteilen in mehreren Klassen der WZ 2008) auf
diejenigen Zweige aufgeteilt, denen die einzelnen
Betriebsteile entsprechend ihrer Produktion zuzuordnen
sind. Bei diesem Nachweis werden die tätigen Personen und
Umsätze in den sonstigen Betriebsteilen nicht
berücksichtigt.
Im Monatsbericht für Betriebe sind die Ergebnisse aller
Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und
der Gewinnung von Steinen und Erden im Land Sachsen-Anhalt
enthalten, auch wenn sich der Unternehmenssitz einzelner
Betriebe außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt befindet.