Statistik der Baufertigstellungen

EVAS: 31121

Erläuterung: Baufertigstellungen

Die Statistik der Baufertigstellungen knüpft unmittelbar an die Statistik der Baugenehmigungen an. Sie ist unter Verwendung einer Identifikationsnummer an den Erhebungsbogen zur Baugenehmigung gekoppelt. Außer dem Baufertigstellungsdatum werden alle anderen Daten aus der Genehmigungsmeldung übernommen. Mit der Statistik der Baufertigstellungen wird insbesondere die vollzogene Hochbautätigkeit dokumentiert und zugleich eine wesentliche Grundlage zur Fortschreibung des Wohnungsbestandes geliefert. Die Fertigstellungen werden laufend erhoben, aber nur jährlich ausgewertet. Erhebungs- und Darstellungsgegenstand ist das Gebäude.

Rechtsgrundlagen: in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung: - Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) vom 5. Mai 1998 (BGBl. I S. 869) - Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i .d. F. der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2019(BGBl. I S. 2394)

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)