EVAS: 31121
Erläuterung: Baufertigstellungen
Die Statistik der Baufertigstellungen knüpft unmittelbar an
die Statistik der Baugenehmigungen an. Sie ist unter
Verwendung einer Identifikationsnummer an den
Erhebungsbogen zur Baugenehmigung gekoppelt. Außer dem
Baufertigstellungsdatum werden alle anderen Daten aus der
Genehmigungsmeldung übernommen. Mit der Statistik der
Baufertigstellungen wird insbesondere die vollzogene
Hochbautätigkeit dokumentiert und zugleich eine wesentliche
Grundlage zur Fortschreibung des Wohnungsbestandes
geliefert.
Die Fertigstellungen werden laufend erhoben, aber nur
jährlich ausgewertet.
Erhebungs- und Darstellungsgegenstand ist das Gebäude.
Rechtsgrundlagen:
in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen
Fassung:
- Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im
Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes
(Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) vom 5. Mai 1998 (BGBl.
I S. 869)
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i .d. F. der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2019(BGBl. I S. 2394)