EVAS: 31131
Erläuterung: Bauüberhang
Die Bauüberhangsstatistik stellt praktisch das Bindeglied
zwischen der Baugenehmigungs- und Baufertigstellungsmeldung
dar. Es wird nach dem Bauzustand am 31.12. gefragt.
Die Statistik wird jährlich für alle Bauvorhaben
durchgeführt, für die eine Baugenehmigung vorliegt, aber
noch keine Fertigstellung angezeigt wurde.
Erhebungs- und Darstellungsgegenstand ist das Gebäude.
Rechtsgrundlagen:
in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen
Fassung:
- Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im
Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes
(Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) vom 5. Mai 1998 (BGBl.
I S. 869)
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i .d. F. der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2019(BGBl. I S. 2394)