Monatsbericht: Energie- und Wasserversorgung

1 Allgemeine Angaben zur Statistik

1.1 Bezeichnung der Statistik Monatsbericht bei Betrieben der Energie- und Wasser- versorgung (EVAS-Nr. 43111).

1.2 Berichtszeitraum Berichtsmonat

1.3 Erhebungstermin Zum 05. Tag des dem Berichtszeitraum folgenden Monats.

1.4 Periodizität monatlich

1.5 Regionaler Erhebungsbereich Deutschland und Bundesländer

1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Der Erhebungsbereich wird auf der Grundlage der EU- einheitlichen Wirtschaftszweiggliederung (NACE) - in Deutschland: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - abgegrenzt und umfasst die Gruppen 35.1 "Elektrizitätsversorgung", 35.2 "Gasversorgung", 35.3 "Wärme- und Kälteversorgung" und 36.0 "Wasserversorgung". Der Monatsbericht bei Betrieben der Energie- und Wasser- versorgung ist eine Teilerhebung. Sie wird bei allen Betrieben von Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung mit 20 und mehr tätigen Personen - maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl Ende September des jeweiligen Berichtsjahres - sowie bei Betrieben der Energie- und Wasserversorgung mit 20 und mehr tätigen Personen von Unternehmen anderer Bereiche monatlich durchgeführt. Zur Energie- und Wasserversorgung werden Institutionen gerechnet, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend in der Energie- und Wasserversorgung liegt (siehe Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Meldung ist grundsätzlich für den Betrieb, nicht für das Unternehmen abzugeben, auskunftsberechtigte Stelle ist die erhebende Stelle des Landes, in dem der Betrieb liegt.

1.7 Erhebungseinheiten Erhoben wird bei höchstens 1 300 Betrieben von Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung mit 20 und mehr tätigen Personen - maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl Ende September des jeweiligen Berichtsjahres - sowie bei Betrieben der Energie- und Wasserversorgung mit 20 und mehr tätigen Personen von Unternehmen außerhalb des Produzierenden Gewerbes.

1.8 Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Empfehlungen Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1746) geändert worden ist. Bundesstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist. Erhoben werden die Tatbestände zu § 6 Buchstabe A und § 6a Buchstabe A ProdGewStatG.

1.9 Geheimhaltung und Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 Bundes- statistikgesetz grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach § 14 Energiestatistikgesetz in Verbindung mit § 16 Abs. 4 Bundesstatistikgesetz an oberste Bundes- oder Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellen- felder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Abs. 6 Bundesstatistikgesetz ist es möglich, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für die Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind.

2 Zweck und Ziele der Statistik

2.1 Erhebungsinhalte Zum Erhebungsprogramm des Monatsberichts in der Energie- und Wasserversorgung gehören die Merkmale Betriebe, tätige Personen, geleistete Arbeitsstunden und bezahlte Entgelte.

2.2 Zweck der Statistik Der Monatsbericht in der Energie- und Wasserversorgung dient der kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage des Energiemarktes. Die Erhebung stellt damit unverzichtbare Unterlagen für die Arbeit der Gesetz gebenden Körper- schaften, der Bundes- und Landesregierung zur Verfügung und ist somit eine Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere der Energiepolitik.

2.3 Hauptnutzer der Statistik Hauptnutzer des Monatsberichts der Energie- und Wasser- versorgung sind die für die Energiewirtschaft zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden, Wirtschaftsverbände, Wissenschaft, die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, der Länderarbeitskreis Energiebilanzen, Bundesbank, EZB, EUROSTAT, Unternehmen, Forschungsinstitute sowie Universitäten/Studenten.

2.4 Einbeziehung der Nutzer Die von den Nutzern gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. In Fachausschüssen, Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen steht der Monatsbericht der Energie- und Wasserversorgung als Teil der Energiestatistiken im fortwährenden Dialog mit den Nutzern. Zusätzlich wird ein ständiger Kontakt mit den Wirtschafts- verbänden, der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen sowie dem Länderarbeitskreis Energiebilanzen gepflegt.

3 Erhebungsmethodik

3.1 Art der Datengewinnung Der Monatsbericht bei Betrieben der Energie- und Wasser- versorgung ist eine Primärerhebung bei allen Betrieben von Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung mit 20 und mehr tätigen Personen sowie bei Betrieben der Energie- und Wasserversorgung mit 20 und mehr tätigen Personen von Unternehmen außerhalb des Produzierenden Gewerbes. Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der Betriebe.

3.2 Stichprobenverfahren Trifft nicht zu, da Erhebung mit Abschneidegrenze.

3.3 Saisonbereinigungsverfahren

3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Die Erhebung erfolgt dezentral über die Statistischen Landesämter. Vom Statistischen Landesamt werden die Ergebnisse an das Statistische Bundesamt weiter geleitet. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen Bundesergebnisse zusammen.

3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen Die Belastung der Unternehmen hält sich in Grenzen; die Beantwortung der Fragen kann größtenteils dem Rechnungswesen entnommen werden. Auch die Abschneidegrenze der befragten Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen führt zu einer Begrenzung der Zahl der Auskunftspflichtigen.

4 Genauigkeit

4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Genauigkeit der Ergebnisse kann als hoch eingestuft werden.

4.2 Stichprobenbedingte Fehler

4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler Bei der Ermittlung einer Grundgesamtheit, gleichgültig nach welchem Verfahren, können in geringem Umfang Fehler auftreten. Zu den nichtstichprobenbedingten Fehlern zählen auch die Antwortausfälle, die so genannten "echten Ausfälle". Hierzu gehören alle Betriebe, die nicht oder nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Die wegen ihrer geringen Zahl zu vernachlässigenden Antwortausfälle werden durch Schätzwerte ersetzt. Eine weitere Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. Durch Einsatz von Plausibilitätskontrollen, die im Verlauf der Datenaufbereitung die jeweiligen Angaben sowohl mit den übrigen Angaben des Betriebes als auch mit den entsprechenden Vorjahreswerten vergleichen, können versehentliche Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert werden.

5 Aktualität

Die Bundesergebnisse liegen etwa 6 Wochen nach Ende des Berichtszeitraums vor.

6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit

Die zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit der Daten aus dem Monatsbericht der Energie- und Wasserversorgung ist kurzfristig vollständig gegeben. Der Berichtskreis unterliegt durch Zu- und Abgänge jedoch einer gewissen Dynamik. Änderung des Berichtskreises führen zu einer Einschränkung der zeitlichen Vergleichbarkeit. Seit 1991 ist eine räumliche Vergleichbarkeit der Daten für Deutschland gegeben.

7 Bezüge zu anderen Erhebungen

Die Statistiken im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sind in das Gesamtsystem der Statistiken des Produzierenden Gewerbes eingebettet. Der Monatsbericht in der Energie- und Wasserversorgung dient als Hochrechnungsgrundlage für einige Merkmale der Vorabmeldung von Strukturdaten an EUROSTAT.

8 Weitere Informationsquellen

8.1 Publikationswege, Bezugsadresse www.statistik.sachsen-anhalt.de

8.2 Kontaktinformation Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Dezernat 31 Merseburger Straße 2 06110 Halle (Saale)

Tel: +49 (0) 345 / 2318 - 305 Fax: +49 (0) 345 / 2318 - 923 www.statistik.sachsen-anhalt.de

8.3 Weiterführende Veröffentlichungen Weitere Informationen finden Sie im gemeinsamen Internet- Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter: www.statistik-portal.de

© Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) 2020

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)