Statistik der Gasthörer

Kurzbeschreibung der Statistik

Die Gasthörerstatistik wird v.a. als Instrument zur Bewertung und Planung des Seniorenstudiums verwendet und erstreckt sich auf als Gasthörer bzw. Gasthörerinnen an den staatlich anerkannten Hochschulen eingeschriebene Teilnehmende an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die fachlich sogenannten „Fachrichtungen“ zugeordnet werden. Die Gasthörerstatistik umfasst nur wenige Erhebungsmerkmale und wird jährlich durchgeführt.

Umfang: ca. 1 500 Datensätze, Vollerhebung Periodizität: jährlich Zeitbezug: Berichtsjahr Regionale Gliederung: Land, Hochschulen Berichtskreis: Hochschulen

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist das Hochschulstatistikgesetz vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826) geändert worden ist. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Hochschulstatistikgesetz. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 10 Absatz 1 Hochschulstatistikgesetz in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz. Hiernach sind die Leitungen der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studierenden dienenden Krankenanstalten auskunftspflichtig.

Daten und Ressourcen

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)