Kurzbeschreibung der Statistik
Die Gasthörerstatistik wird v.a. als Instrument zur
Bewertung und Planung des Seniorenstudiums verwendet und
erstreckt sich auf als Gasthörer bzw. Gasthörerinnen an den
staatlich anerkannten Hochschulen eingeschriebene
Teilnehmende an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen,
die fachlich sogenannten „Fachrichtungen“ zugeordnet
werden. Die Gasthörerstatistik umfasst nur wenige
Erhebungsmerkmale und wird jährlich durchgeführt.
Umfang: ca. 1 500 Datensätze, Vollerhebung
Periodizität: jährlich
Zeitbezug: Berichtsjahr
Regionale Gliederung: Land, Hochschulen
Berichtskreis: Hochschulen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das Hochschulstatistikgesetz vom 2.
November 1990 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826)
geändert worden ist.
Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2
Hochschulstatistikgesetz.
Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 10 Absatz 1
Hochschulstatistikgesetz in Verbindung mit § 15
Bundesstatistikgesetz. Hiernach sind die Leitungen der
Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und
sonstiger der Ausbildung von Studierenden dienenden
Krankenanstalten auskunftspflichtig.