Allgemeine Wahlstatistik bei Europawahlen (EVAS 14211)
Die allgemeine Wahlstatistik bei Europawahlen erfasst die
von den Wahlorganen festgestellten Wahlergebnisse,
insbesondere die Anzahl der Wahlberechtigten, die
Wählerinnen und Wähler, ungültige und gültige Stimmen,
gültige Stimmen nach Wahlvorschlag sowie die zu vergebenden
Sitze.
Grundlage der Auswertung sind die Stimmabgaben. Mit der
Stimme wählen die Wählerinnen und Wähler eine Liste einer
Partei.
Periodizität
Die Wahlstatistik wird alle 5 Jahre am Tag der Europawahl
durchgeführt.
Berichtskreis/Datenquelle
Amtliche Niederschriften und Unterlagen der Wahlorgane (v.a.
der Kreiswahlausschüsse).
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die allgemeine und die repräsentative
Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei
der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus
der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz -
WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl I, S. 1023), zuletzt
geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013
(BGBl I, S. 962) sowie Europawahlgesetz (EuWG) und die
Europawahlordnung (EuWO) in der jeweils zum Zeitpunkt der
Erhebung gültigen Fassung.