Allgemeine Europawahlstatistik

Allgemeine Wahlstatistik bei Europawahlen (EVAS 14211) Die allgemeine Wahlstatistik bei Europawahlen erfasst die von den Wahlorganen festgestellten Wahlergebnisse, insbesondere die Anzahl der Wahlberechtigten, die Wählerinnen und Wähler, ungültige und gültige Stimmen, gültige Stimmen nach Wahlvorschlag sowie die zu vergebenden Sitze. Grundlage der Auswertung sind die Stimmabgaben. Mit der Stimme wählen die Wählerinnen und Wähler eine Liste einer Partei.

Periodizität Die Wahlstatistik wird alle 5 Jahre am Tag der Europawahl durchgeführt.

Berichtskreis/Datenquelle Amtliche Niederschriften und Unterlagen der Wahlorgane (v.a. der Kreiswahlausschüsse).

Rechtsgrundlagen Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz - WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl I, S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl I, S. 962) sowie Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) in der jeweils zum Zeitpunkt der Erhebung gültigen Fassung.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)