Förderung nach dem Stipendiumprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium)

Die Statistik über das Deutschlandstipendium, die im Stipendienprogramm-Gesetz von 2011 geregelt ist, informiert über Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen), die durch ein Deutschlandstipendium gefördert werden, sowie über die Mittelgeber. Die Deutschlandstipendien in Höhe von monatlich 300 Euro werden je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert. Das Stipendienprogramm-Gesetz sieht eine Höchstgrenze von 8 % Geförderter an allen Studierenden vor. Der Merkmalskatalog zu den Stipendiatinnen und Stipendiaten umfasst, neben einigen personenbezogenen Angaben, Informationen zum aktuellen Fachstudium, zur Zahl der Fördermonate und zu einem möglichen gleichzeitigen BAföG-Bezug. Der Merkmalskatalog zu den privaten Mittelgebern umfasst u.a. deren Rechtsform sowie die Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel.

Umfang ca. 800 Datensätze, Vollerhebung Periodizität: jährlich Zeitbezug: Kalenderjahr Regionale Gliederung: Land, Hochschulen Berichtskreis: Hochschulen

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957), das zuletzt durch Artikel 74 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist.

Daten und Ressourcen

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)