Die Statistik über das Deutschlandstipendium, die im
Stipendienprogramm-Gesetz von 2011 geregelt ist, informiert
über Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen (ohne
Verwaltungsfachhochschulen), die durch ein
Deutschlandstipendium gefördert werden, sowie über die
Mittelgeber. Die Deutschlandstipendien in Höhe von
monatlich 300 Euro werden je zur Hälfte vom Bund und von
privaten Mittelgebern finanziert. Das
Stipendienprogramm-Gesetz sieht eine Höchstgrenze von 8 %
Geförderter an allen Studierenden vor. Der Merkmalskatalog
zu den Stipendiatinnen und Stipendiaten umfasst, neben
einigen personenbezogenen Angaben, Informationen zum
aktuellen Fachstudium, zur Zahl der Fördermonate und zu
einem möglichen gleichzeitigen BAföG-Bezug. Der
Merkmalskatalog zu den privaten Mittelgebern umfasst u.a.
deren Rechtsform sowie die Gesamtsumme der bereitgestellten
Mittel.
Umfang ca. 800 Datensätze, Vollerhebung
Periodizität: jährlich
Zeitbezug: Kalenderjahr
Regionale Gliederung: Land, Hochschulen
Berichtskreis: Hochschulen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli
2010 (BGBl. I S. 957), das zuletzt durch Artikel 74 des
Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden
ist.